Pressemitteilung zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2015
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung der im Jahre 1992 von der World Health Organisation (WHO) ins Leben gerufen wurde, soll uns daran erinnern, dass im Behindertenbereich Chancengleichheit und Menschenrechte leider immer noch keine Selbstverständlichkeit darstellen.
Mit Gesetz Nr. 18 vom 3. März 2009 hat der italienische Staat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert und so erst die juridische Basis geschaffen, dass der Mensch mit Behinderung ganz klar definierte Rechte hat und diese auch bei Notwendigkeit über Gerichte einfordern kann.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung nimmt der Präsident des Arbeitskreises Eltern Behinderter (AEB), Hansjörg Elsler folgend Stellung:
Im heurigen Juli hat der Südtiroler Landtag einstimmig das Landesgesetz Nr. 7 verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Ein neuer Meilenstein in der Südtiroler Behindertenpolitik!!
Der Arbeitskreis Eltern Behinderter (AEB) hat sehr aktiv in den letzten Jahren in verschiedenen Arbeitsgruppen bei der Neuschreibung dieses Landesgesetzes mitgearbeitet.
In der Zwischenzeit ist es aber um dieses Gesetz wieder sehr ruhig geworden, es arbeitet zwar eine Arbeitsgruppe an der Erarbeitung der ersten Durchführungsbestimmungen, aber konkret hat sich für die Menschen mit Behinderung noch nichts verändert.
Wir waren immer überzeugt, dass ein Gesetz alleine noch lange keine Garantie darstellt und dass die Teilhabe von Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen in allen Lebenssituationen sich entscheidend verbessert. Zudem ist uns klar, dass Inklusion sicherlich nicht mit einem Gesetz „verschrieben“ werden kann, dafür muss sich auch in den Köpfen aller der Gedanke der Inklusion noch besser verankern. Als erstes müssen wir Familien, wo sich Menschen mit Behinderung befinden, die Inklusion Tag für Tag leben und nur so kann sich dann auch bei Menschen, die nicht direkt mit einer Behinderung, mit einem „Anderssein“ konfrontiert sind, langsam dieser Gedanke in deren Köpfen breit machen.
Inklusion muss und kann auch etwas kosten! In einer Provinz, wo ein Landeshaushalt immer noch 5,4 Milliarden Euro ausmacht, können sicherlich die notwendigen Finanzmittel aufgetrieben werden, damit in den verschiedenen Bereichen Inklusion auch gelingen kann. Zwei Beispiele möchten wir hier besonders hervorheben. Damit die Inklusion in der Schule auch gelingen kann bzw. sich nach 35 Jahren weiter entwickeln kann, braucht es einfach mehr Personalressourcen! Da die Klassengemeinschaften in den letzten Jahren immer heterogener geworden sind, sind die Herausforderungen all den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, für das Lehrerteam immer größer geworden. Hier braucht es einfach mehr ausgebildetes Personal, damit die Schule das bleibt, was sie eigentlich sein sollte – ein Ort der Vielfalt und der Entwicklungsmöglichkeit, denn sonst laufen wir Gefahr, dass die Schule nur ein Ort des „Parkens“ für unsere Kinder und Jugendlichen wird. Ein zweites Beispiel ist die Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz, auch hier braucht es mehr finanzielle Unterstützung für die Betriebe als Ersatz für eine eventuelle Leistungsminderung und eine angemessene Begleitung am Arbeitsplatz.