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Monitoringausschuss für Behindertenrechte an Kompatscher und Deeg: „Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen schaffen“

Monitoringausschuss für Behindertenrechte an Kompatscher und Deeg: „Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen schaffen“

Südtiroler Landtag
MITTEILUNGEN vom 01.02.2019
Landtag

Monitoringausschuss für Behindertenrechte an Kompatscher und Deeg: „Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen schaffen“

Der Monitoringausschuss unter dem Vorsitz von Morandini hat heute dem Landeshauptmann und der Soziallandesrätin eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet – von der Unterstützung der Gemeinden bis zur Schaffung von barrierefreien Räumen und Wohnungen – und hat dafür wichtige Zusagen erhalten.

„Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen, wie es im Art. 19 der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung festgelegt ist, muss von der öffentlichen Verwaltung ausdrücklich anerkannt werden, es muss de-institutionalisiert und mit konkreten Maßnahmen gewährleistet werden, indem man die Gemeinden dabei unterstützt, barrierefreie Wohnungen schafft und ein persönliches Budget sowie eine persönliche Betreuung garantiert.“ Dies ist die Hauptbotschaft, welche die Mitglieder des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung heute dem Landeshauptmann und der Landesrätin für Soziales überbracht haben.

Neben Landtagspräsident Josef Noggler, als Hausherr und zugleich in seiner ersten öffentlichen Amtshandlung, haben LH Arno Kompatscher und LR Waltraud Deeg heute an der Sitzung des Südtiroler Monitoringausschusses teilgenommen. Der Ausschuss, dem Gleichstellungsrätin Michela Morandini vorsitzt und dem außerdem Sascha Plangger, Julia Maria Binanzer, Martin Achmüller, Andreas Lanthaler, Marion Hartmann und Sergio Piccinelli angehören, hatte sich vergangenes Jahr das selbstbestimmte Wohnen als Arbeitsthema vorgenommen. „Es handelt sich um ein Recht, das nicht nur von der UN-Konvention, sondern auch vom Landesgesetz zur Inklusion (LG 7/2015) garantiert wird“, erklärt Morandini, „laut letzterem sollen Menschen mit Behinderung gleich wie alle anderen selbst wählen, wo und mit wem sie wohnen wollen (Art. 19). Das Land ist daher angehalten, die Angebote zu de-institutionalisieren und Wohnungsmodelle zu schaffen, die dem Lebensstil der Betroffenen unter dem Aspekt der Selbstbestimmung und der Integration in die Gesellschaft gerecht werden. 2018 wollte der Monitoringausschuss untersuchen, ob dieses Recht in Südtirol wirklich gewährleistet ist. Das Ergebnis: In Wirklichkeit leben viele Menschen mit Behinderung in öffentlichen Einrichtungen und können nicht entscheiden wie und mit wem sie wohnen wollen.“

Vor diesem Hintergrund wurde den Vertretern der Landesregierung heute eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen vorgelegt. Und die Antwort ist positiv ausgefallen. Landeshauptmann Kompatscher betonte die Notwendigkeit, „auf Gemeindeebene und in Einklang mit den Vorschlägen der Bezirksgemeinschaften de-institutionalisierten Wohnraum zu schaffen“, und empfahl, wie auch Landesrätin Deeg, ebenfalls auf Gemeindeebene einen Versuch zu starten. Beide stimmten auch dem Vorschlag zu, ein Register der qualifizierten Betreuer einzurichten, und versprachen, mit dem Ausschuss in Verbindung zu bleiben, um die konkrete Umsetzung der Vorschläge zu bewerten. „Die gleichberechtigte Teilnahme der Personen mit Behinderung am Gesellschaftsleben ist ein primäres Bedürfnis“, erklärte Landesrätin Deeg, „und dazu gehört auch das selbstbestimmte Wohnen, denn alle brauchen einen Platz, an dem sie sich daheim fühlen können.“ Mit Interesse aufgenommen wurde auch weitere Vorschläge, etwa zur Vergütung der Experten im Monitoringausschuss und zur Unterstützung von schwerhörigen Kindern.

Der Bericht des Monitoringausschusses steht online zur Verfügung: http://www.landtag-bz.org/de/Monitoringauschuss.asp