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Betreuung von Kleinkindern mit Beeinträchtigung neu geregelt

Betreuung von Kleinkindern mit Beeinträchtigung neu geregelt

Die Landesregierung hat die Finanzierung von Fachpersonal für die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung in einer Struktur der Kleinkindbetreuung genehmigt.

In Südtirol werden durchschnittlich sieben bis zehn Kleinkinder mit einer Beeinträchtigung in einer Kita oder einem Kinderhort betreut. Die frühkindliche Bildung und Förderung wird damit auch Kindern mit einer Behinderung zugänglich gemacht. Um die Aufnahme für die betroffenen Kinder zu vereinfachen, den Eltern klare Regeln vorzugeben und um die zusätzlich entstehenden Kosten abzufedern, hat die Landesregierung die Richtlinien zur Finanzierung von spezialisiertem Fachpersonal für die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen gutgeheißen. Diese für Kinderhorte sowie für gemeindliche und betriebliche Kindertagesstätten (Kita).

Anrecht auf Zuweisung von spezialisiertem Fachpersonal haben Kinder, die eine von der Ärztekommission ausgestellte Bescheinigung der Behinderung haben. Das spezialisierte Fachpersonal muss die Qualifikation eines Sozialbetreuers bzw. einer Sozialbetreuerin oder eines Behindertenbetreuers bzw. einer Behindertenbetreuerin haben, die für die Bedürfnisse des zu betreuenden Kindes geeignet ist. Anspruch auf die Finanzierung haben die jeweiligen Träger des Dienstes, also Gemeinden (Kinderhorte) oder private bzw. betriebliche Trägerkörperschaften (Kitas und Betriebskitas).

Auf Grundlage der vorgelegten ärztlichen Dokumentation erstellen die Erziehungsfachkräfte, unter Einbindung der Eltern und der Vertretung des zuständigen Gesundheitsdienstes einen individuellen Bildungsplan. Darin werden die Bildungs- und Erziehungsvorhaben sowie die individuellen Betreuungsmaßnahmen festgelegt und beschrieben. Außerdem sollen die Erziehungsfachkräfte den Übertritt z.B. in den Kindergarten planen und begleiten.

Das Land übernimmt alle Kosten für das zusätzliche Fachpersonal, das zur Gewährleistung einer adäquaten Betreuung des Kindes mit Beeinträchtigung notwendig ist. Die Grundkosten werden hingegen nach den jeweiligen geltenden Richtlinien gedeckt.

Südtiroler Landesverwaltung