Schule für alle – individuelle Unterstützung weiter stärken
KIJA und der Verein AEB fordern qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte inklusive Schule
31. Juli 23026
Beim jüngsten Treffen der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller und ihrer Mitarbeiterin Lara Letrari mit der Präsidentin des Vereines AEB (Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG) Angelika Stampfl, dem Ausschussmitglied und Leiterin der Arbeitsgruppe Schule des AEB Bernardette Ramoser und der Geschäftsführerin Esther Degasperi wurde die wachsende Notwendigkeit an Fachpersonal für die schulische Unterstützung (Integrationslehrpersonen und Mitarbeitenden für Integration), die spezifische Ausbildung und die Kontinuität dieser Fachpersonen thematisiert. Einmal mehr wurde betont, dass hierfür attraktive und stabile Stellenpläne mit der notwendigen Planungssicherheit und eine langfristige Personalstrategie besonders wichtig sind.
Ausgehend von Art. 23 der UN-Kinderrechtskonvention – wonach Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung das Recht auf besondere Unterstützung, eine angemessene Erziehung und individuelle Bildung haben – müssen alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen die Möglichkeit haben, in allen Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht gefördert und unterstützt zu werden, um sich bestmöglich zu entwickeln und eine gute Vorbereitung auf das Berufsleben zu erhalten.
„Eltern von Kindern mit Behinderung kämpfen oft von der Geburt an dafür, dass ihre Kinder dieselben Chancen erhalten wie alle anderen. Viele Familien sind nach Jahren des ständigen Einsatzes erschöpft. Schule darf nicht zu einem weiteren Kampf werden, sondern muss ein Ort sein, an dem jedes Kind die Unterstützung erhält, die es für seine Entwicklung braucht“, so Bernardette Ramoser.
Kinder- und Jugendanwältin Höller hält fest: „Vollwertige inklusive Bildung und vollständige soziale Teilhabe gelingen nur, wenn Unterstützung bedarfsgerecht erfolgt. Dafür braucht es neben ausreichenden Ressourcen auch eine frühzeitige Information der Eltern über die bestehenden Regelungen, Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten, sowie eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.“
Gemeinsam fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaft und der AEB daher die Zuweisung jener Stunden für Integrationslehrpersonen und Mitarbeitenden für Integration, die nach dem individuellen Unterstützungsbedarf auf Grundlage der fachlichen Einschätzungen festgelegt wurden.
Personalmangel oder organisatorische Schwierigkeiten der Schule dürfen niemals zulasten von Kindern mit Behinderung gehen. In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des Kassationsgerichtshofes wird festgehalten, dass es daher die Schulverwaltung ist, die ihre Organisation an die Bedürfnisse des Einzelnen anpassen muss, und nicht umgekehrt.
Südtirol, 08.06.2026
Inklusion beginnt dort, wo Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie für ihre Bildung und Entwicklung benötigen. Leider erleben viele Familien in Südtirol derzeit das Gegenteil.
Dem AEB – Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung – werden zunehmend Fälle gemeldet, in denen Kindern und Jugendlichen deutlich weniger Stunden von Integrationslehrpersonen und Mitarbeiter:innen für Integration zugewiesen werden, als von den zuständigen Fachpersonen vor Ort als notwendig erachtet werden.
Lehrpersonen, Schulführungskräfte, Therapeut:innen, Schulpsycholog:innen, Ärzt:innen und Betreuungspersonal kennen die Bedürfnisse der Kinder meist sehr genau. Dennoch werden ihre fachlichen Einschätzungen bei der Zuweisung von Ressourcen nicht immer ausreichend berücksichtigt. Die Folge sind unzureichende Unterstützungsangebote, eine erschwerte Förderung der betroffenen Kinder und eine zunehmende Belastung für Schulen, Familien und Klassenräte.
Gemeinsam auf Missstände aufmerksam machen
Der AEB ruft Eltern dazu auf, bereits jetzt aktiv zu werden. Wenn ihr den Eindruck habt, dass eurem Kind zu wenige Stunden an Mitarbeiter für Integration oder Inklusionslehrkräften zugeteilt wurden und diese Einschätzung auch von den zuständigen Fachpersonen geteilt wird, sollte der tatsächliche Bedarf dokumentiert und den zuständigen Stellen mitgeteilt werden.
Wichtig ist dabei, das Gespräch mit Lehrpersonen, Kindergärtner:innen und weiteren Fachkräften zu suchen. Der notwendige Unterstützungsbedarf kann beispielsweise im Individuellen Bildungsplan (IBP), in Klassenratsprotokollen oder in pädagogischen Berichten festgehalten und anschließend an die Bildungsdirektion weitergeleitet werden.
Nur wenn die tatsächliche Situation sichtbar gemacht wird, können notwendige Verbesserungen erreicht werden.
Das Problem liegt tiefer
Die jährliche Diskussion um die Zuteilung von Stunden ist jedoch nur ein Teil des Problems. Seit Jahren fehlen ausreichend qualifizierte Fachkräfte im Bereich der schulischen Inklusion.
Befristete Arbeitsverträge, fehlende Planungssicherheit, lange Zugangswege zu Spezialisierungen und Wettbewerben sowie bürokratische Hürden bei der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse erschweren die Gewinnung und langfristige Bindung von Integrationsfachkräften.
Unsere Forderungen
Der AEB setzt sich daher für folgende Maßnahmen ein:
- bedarfsgerechte Zuweisung von Integrationsstunden auf Grundlage der fachlichen Einschätzungen vor Ort;
- langfristige Personalstrategien für Integrationslehrpersonen und Mitarbeiter:innen für Integration;
- stabile und attraktive Stellenpläne statt dauerhafter Provisorien;
- raschere Anerkennung ausländischer Qualifikationen;
- konkrete Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte.
Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung, Teilhabe und jene Unterstützung, die ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht. Dieses Recht darf weder an Personalmangel noch an bürokratischen Hürden oder Sparmaßnahmen scheitern.
Die AEB – Arbeitsgruppe Schule, rund um Bernardette Ramoser und Thomas Spitaler erarbeiten das Thema und setzten sich für eine inklusive Schule ein.