Stärkere Förderung für Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen
Gesundheit / Soziales – Wenn ein Betrieb über seine Pflichtquote hinaus Menschen mit Behinderung einstellt, wird dies in Zukunft stärker gefördert.
Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern müssen einen Menschen mit Behinderung einstellen, bei Betrieben mit mehr als 35 Mitarbeitern sind es zwei, bei Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern liegt die Quote bei sieben Prozent. Von der Landesregierung werden die Betriebe – je nach Schwere der Behinderung – mit 10, 20 oder 30 Prozent des Bruttolohns des Angestellten gefördert. Stellt ein Unternehmen mehr Menschen mit Behinderung ein als es müsste – oder stellt ein Betrieb mit weniger als 15 Mitarbeitern überhaupt welche ein – wird diese Beitragsquote erhöht. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (17. Oktober) beschlossen. Demnach steigt die Förderung für die Anstellung von Personen mit intellektueller, neurologischer oder psychischer Beeinträchtigung von zehn auf 13 Prozent, von 20 auf 24 und von 30 auf 35 Prozent.
„Arbeit haben, etwas machen, nützlich sein, ist für Menschen mit Behinderung vielleicht noch wichtiger als für andere. Unser Ziel muss es sein, dass auch Betriebe, die keine Menschen mit Behinderung einstellen müssen, das tun“, erklärt Soziallandesrätin Martha Stocker. Die Entscheidung sei nicht nur eine weitere Maßnahme zur besseren Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt, sie sei auch ein Signal an sozial denkende Unternehmer. „Viele haben nämlich auch heute schon, ganz ohne zusätzliche Förderung, mehr Menschen eingestellt als sie hatten müssen. Auch dieses Engagement muss anerkannt werden“, sagt die Landesrätin.