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Zielsetzung

Der AEB-Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG ist ein Betroffenen- und Selbsthilfeverband, dessen Hauptziel die Interessensvertretung, politische Arbeit und die Beratung und Unterstützung von Eltern und Angehörigen von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist. Er möchte Betroffenen Mut machen, mit ihnen Erfahrungen austauschen und Probleme gemeinsam lösen.

Die Öffentlichkeitsarbeit des AEB-Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG zielt vor allem darauf hin, ein neues Verständnis für Menschen mit besonderen Bedürfnissen anzustreben. Als Grundlage dient dazu die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, die von Italien am 03. März 2009 ratifiziert wurde. Den Ausgangspunkt der UN-Behindertenrechtskonvention bildet das soziale Modell von Behinderung. Im Gegensatz zu den herkömmlichen „medizinischen“ Definitionen wird nach dem sozialen Modell ein Mensch nicht durch seine individuellen Beeinträchtigungen, sondern durch gesellschaftliche Barrieren und Benachteiligungen behindert. Aufgabe der Politik und Gesellschaft ist es daher, alle Formen von Diskriminierung aufgrund einer Beeinträchtigung zurückzuweisen, um die volle und gleichberechtigte soziale Teilhabe behinderter Menschen zu realisieren.

Dem Recht auf Teilhabe liegt dabei der Inklusionsgedanke zugrunde. Inklusion im Gegensatz zu Integration meint, Individuen nicht an Lebensbereiche anzupassen, sondern die Lebensbereiche so zu verändern, dass Menschen einbezogen werden können. Das erfordert die Beseitigung physischer, als auch mentaler Barrieren und gleichzeitig müssen unterstützende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Im Kindergarten und Schule sind in Südtirol unterstützende Maßnahmen zur Inclusion nicht immer zur Zufriedenheit der Betroffenen vorgesehen, während bei der Arbeitsintegration diese unterstützenden Maßnahmen noch unzureichend sind. Daher wird der AEB sich verstärkt diesbezüglich einsetzen.

Ein zweiter, sehr wesentlicher Anspruch, der die gesamte UN-Konvention durchzieht, wird durch das Recht auf Selbstbestimmung formuliert. Selbstbestimmung ist dabei unteilbar! Dieses Recht muss allen Menschen zuerkannt und ermöglicht werden, unabhängig vom Schweregrad der Beeinträchtigung und der jeweiligen Lebenssituation. Neben der Teilhabe und Selbstbestimmung bilden der Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf gesellschaftliche Wertschätzung, das Fundament der UN-Behindertenrechtskonvention.