Beitrag zur Pflege: wir weisen darauf hin, dass für alleinerziehende oder arbeitslose Eltern von Kindern mit einer Invalidität von mindestens 60% die Möglichkeit besteht, um einen Beitrag zur Pflege anzusuchen.
Das entsprechende Ministerialdekret (siehe Gelbmarkiertes). Link: Ministerialdekret
Siehe detaillierte Infos unter nachstehendem Link:
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Interessierte sollten sich baldigst an ein Patronat wenden oder den Antrag direkt bei der INPS stellen.